ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie dienen als Leitfaden für alle, die unsere Angebote in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, dass Sie sich über die Rahmenbedingungen im Klaren sind, die unsere Dienstleistungen betreffen. Diese AGB beinhalten Informationen zu unseren Coaching-Angeboten, Stornierungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Besondere Teilnahmebedingungen für Seminare und Inhouse-Workshops siehe unten)
1.0 Geltungsbereich
1.1 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von MareIn und für sämtliche Verträge von MareIn mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von MareIn angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.
1.2 Soweit Verträge oder Angebote von MareIn Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2.0 Leistungen von MareIn
Die Angebote von MareIn richten sich an Personen, die sich nach eigener Einschätzung in einer psychisch und körperlich ausreichenden Stabilität befinden, um an den Formaten (z. B. Atemarbeit, Coaching, Tauchaktivitäten) eigenverantwortlich teilnehmen zu können. Die Teilnehmenden sichern im Rahmen ihrer Selbstauskunft zu, dass aus ihrer Sicht keine Umstände vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen; insbesondere verpflichten sie sich, MareIn vor Beginn der Leistungen über bestehende körperliche oder psychische Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, eine bestehende Schwangerschaft oder die Einnahme von Medikamenten eigenständig, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren und im Zweifel vorab fachärztlichen Rat einzuholen.
Die Leistungen von MareIn werden grundsätzlich ausschließlich in Präsenz erbracht; eine Durchführung als Online‑/Videoleistung ist nicht geschuldet und erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass MareIn ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch das Stellen einer Diagnose, die Herbeiführung von Heilung oder die Behandlung von Krankheiten oder eines sonstigen bestimmten Erfolgs. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von MareIn auch dann nichts ändert, wenn MareIn sich zur schriftlichen Aufzeichnung von Ergebnissen sowie zur Erstellung entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufes und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass MareIn keine therapeutischen oder zur Tätigkeit von Heilpraktikern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit MareIn für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt MareIn nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
3.0 Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
Um MareIn die Erbringung der gewünschten Dienstleistung zu ermöglichen, wird der Kunde MareIn zu seiner persönlichen Lebenssituation im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag möglichst umfassend informieren. Der Kunde wird insbesondere sämtliche Fragen von MareIn über die persönlichen Verhältnisse innerhalb des Systems (persönliche Geschichte, Familie, Umfeld) möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantworten. MareIn wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung für die Dienstleistung erforderlich sein kann.
4.0 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung
4.1 MareIn räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die Vergütung von MareIn richtet sich in den Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den Abschnitten 4.2, 4.3 und 4.4.
4.2 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen von MareIn zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an MareIn. Mehr als den für die gekündigte Leistung etwa vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf MareIn nach dieser Bestimmung jedoch nicht abrechnen. Wenn für einzelne Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, gilt Satz 2 für die Abrechnung der jeweiligen Leistungsstufe entsprechend.
4.3 Eine Vergütung von MareIn für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit, als MareIn hierdurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einnahmen erzielt oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
4.4 Die Bestimmungen der Abschnitte 4.2 und 4.3 sind entsprechend anzuwenden, wenn MareIn den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, beendet hat.
5.0 Rechnungsstellung, Zahlung
5.1 Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist MareIn berechtigt, Pauschalbeträge und Pauschalhonorare im Vorfeld, als Vorkasse, in Rechnung zu stellen. Abrechnungen auf Stundenbasis und Auslagen je nach Anfall werden monatlich im Nachhinein, spätestens jedoch bei der Betragsüberschreitung von 500 € netto, dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.2 Vertragsgemäß gestellte Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
5.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist MareIn berechtigt, ihre Leistung einzustellen.
6.0 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
MareIn kommt nur in Verzug, wenn MareIn den Verzug verschuldet hat. Nicht von MareIn zu vertreten sind insbesondere Fälle höherer Gewalt sowie andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die MareIn daran hindern, die vereinbarte Leistung vorübergehend oder dauerhaft zu erbringen, ihr die Leistung unmöglich machen oder ihr die Leistung unzumutbar erschweren. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, ist MareIn berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Leistung durch Hindernisse im Sinne der vorstehenden Ausführungen dauerhaft unmöglich, wird MareIn von ihren Leistungspflichten frei.
7.0 Gewährleistung, Haftung
7.1 Die Angebote von MareIn stellen keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und keine Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) dar. Die Coaches von MareIn arbeiten nicht als Psychotherapeuten oder Heilpraktiker. Die angebotenen Leistungen ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische oder heilpraktische Diagnose oder Behandlung.
7.2 Die Teilnahme an allen Angeboten, insbesondere Atemarbeit, Coaching-Formaten und Tauchaktivitäten, erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in Ziffer 2.0 beschriebenen Angaben im Rahmen ihrer Selbstauskunft vor Beginn der Leistung vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Die Teilnehmenden tragen die volle Verantwortung für sich selbst, ihre Handlungen sowie ihre körperliche und psychische Gesundheit während und nach den Angeboten. Jede Übung, Sitzung oder Aktivität kann jederzeit eigenverantwortlich abgebrochen oder abgelehnt werden.
7.4 MareIn übernimmt keine Gewähr für das Erreichen bestimmter persönlicher, gesundheitlicher oder emotionaler Ergebnisse oder Erfolge.
7.5 Schadensersatzansprüche gegenüber MareIn bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MareIn nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.6 Eine Haftung von MareIn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit – soweit nach Ziffer 7.5 nicht ausdrücklich vorgesehen – ausgeschlossen.
7.7 Soweit MareIn zur Durchführung von Angeboten externe Dritte einbindet (z. B. Tauchbasen, Trainer oder Coaches), erbringen diese ihre Leistungen in eigener Verantwortung. MareIn haftet für Pflichtverletzungen solcher Dritten nicht, soweit MareIn nicht selbst Vertragspartner des jeweiligen Drittvertrags ist. Unberührt bleibt eine Haftung von MareIn nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für eigenes Verschulden, z. B. bei Auswahl- oder Organisationsverschulden, sowie im Rahmen der Ziffern 7.5 und 7.6.
8.0 Wahrung der Vertraulichkeit durch MareIn und ihre Partner
MareIn und ihre Partner werden alle von Kunden und Teilnehmenden im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen strikt vertraulich behandeln. Dasselbe gilt für Kenntnisse über Kunden und Teilnehmende, die MareIn anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
MareIn steht dafür ein, dass sie ihren Mitarbeitenden und Partnern Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt hat, die den Regelungen dieses Abschnitts entsprechen. MareIn darf während der Arbeit gewonnene Erkenntnisse in anonymisierter Form für Statistiken verwenden.
9.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für die Leistungen von MareIn ist der Sitz von MareIn. Erfüllungsort für Zahlungen an MareIn ist deren Sitz.
9.2. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand für alle Klagen gegen MareIn Erfurt. Für Klagen von MareIn gegen den Kunden ist Erfurt Gerichtsstand, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Nimmt MareIn aus einem Vertrag mehrere Personen als Gesamtschuldner in Anspruch und sind nicht alle Gesamtschuldner Kaufleute, so kann MareIn abweichend hiervon auch das Gericht des Erfüllungsortes (Abschnitt 9.1 Satz 1) oder das Gericht anrufen, an dem einer der nichtkaufmännischen Gesamtschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
10.0 Datenschutzerklärung
MareIn verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze. Details zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie zu Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung von MareIn; sie ist auf der Website von MareIn veröffentlicht und dort jederzeit einsehbar.
11.0 Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen)
11.1 Widerrufsbelehrung
Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z. B. Vertragsschluss über Internet, E-Mail oder Telefon) das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MareIn UG (haftungsbeschränkt), Langer Graben 70, 99092 Erfurt, Deutschland, +49 160 277 66 11, info@mare-in.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster‑Widerrufsformular nach Ziffer 11.4 verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Hinweis: Bei bestimmten, fest terminierten Präsenzveranstaltungen kann ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein; siehe den Hinweis in den Teilnahmebedingungen.
11.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
11.3 Beginn der Leistung, Wertersatz und Erlöschen des Widerrufsrechts
Verlangen Sie ausdrücklich, dass MareIn vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, und widerrufen Sie den Vertrag später, so haben Sie MareIn Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Dieser Wertersatz entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn MareIn die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem Sie (1) ausdrücklich zugestimmt haben, dass MareIn vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und (2) Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch MareIn verlieren.
11.4 Muster‑Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: MareIn UG (haftungsbeschränkt), Langer Graben 70, 99092 Erfurt, Deutschland, info@mare-in.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
— Bestellt am (*)/erhalten am (*):
— Name des/der Verbraucher(s):
— Anschrift des/der Verbraucher(s):
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Teilnahmebedingungen für Präsenzveranstaltungen (Seminare) von MareIn
Hinweis zum Widerrufsrecht
Für Verbraucher gilt bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das Widerrufsrecht nach Abschnitt 11.0 dieser AGB. Bei fest terminierten Präsenzveranstaltungen (z. B. Seminare, Retreats oder Workshops mit einem konkret benannten Datum oder Zeitraum) kann das gesetzliche Widerrufsrecht jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein, wenn MareIn für diesen Termin Kapazitäten (z. B. Räume, Dozenten, Organisation) verbindlich vorhält. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, richtet sich nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Unabhängig davon gelten die Stornierungsregelungen in Ziffer 4.0. Für Unternehmenskunden (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
1.0 Anmeldung
Für alle Veranstaltungen von MareIn ist eine vorherige Anmeldung erforderlich (über unsere Internetseite, per Brief oder per E-Mail). Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn sie durch MareIn mit einer Anmeldebestätigung einschließlich Rechnung schriftlich bestätigt wurde. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass neben den eigenen Teilnehmenden der Veranstaltung auch andere Teilnehmende teilnehmen können.
2.0 Teilnahmegebühr
Über die Teilnahmegebühr erhalten Sie eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Kommen Sie mit dem Ausgleich der Rechnung in Verzug, ist MareIn berechtigt, von der Zusage der Teilnahme zurückzutreten.
3.0 Leistungsumfang
Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung, den Seminarraum und – soweit angekündigt – die Tagungsgetränke und einen Imbiss. Des Weiteren ist die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung eingeschlossen.
3.1 Leistungsort
Die Präsenzveranstaltungen finden grundsätzlich in den von MareIn angegebenen Veranstaltungs- bzw. Seminarräumen statt. In Einzelfällen behält sich MareIn das Recht vor, den Ort einer Präsenzveranstaltung zu ändern. Dies gilt auch für bereits gebuchte Veranstaltungen, insbesondere wenn aufgrund störender Emissionen oder Immissionen (z. B. durch Handwerks- oder Bauarbeiten) ein Ausweichen auf einen anderen geeigneteren Ort sinnvoll erscheint. In diesen Fällen kann die Veranstaltung an einen anderen Ort im Umkreis von 30 km des bisherigen Veranstaltungsortes verlegt werden.
3.2 Aufwendungen für Anreise, Abreise und Parken
Anreise- und Abreisekosten, Parkgebühren sowie sämtliche andere Aufwendungen, die die Teilnehmenden aufgrund ihrer Teilnahme an den Veranstaltungen von MareIn tätigen, sind von diesen zu tragen und werden durch MareIn nicht erstattet.
4.0 Stornierung / Änderung
Im Falle der Stornierung berechnet MareIn:
-
1–7 Tage vor der Veranstaltung: 100 %
-
8–14 Tage vor der Veranstaltung: 75 %
-
15–21 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
-
22–28 Tage vor der Veranstaltung: 25 %
-
29–35 Tage vor der Veranstaltung: 10 %
der Teilnahmegebühren.
Über die in Rechnung gestellten Gebühren wird eine Gutschrift abzgl. der Stornierungsgebühren erteilt. Die Anmeldung einer Ersatzteilnahme ist bis unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung möglich; eine eigene Anmeldung der Ersatzteilnehmenden ist erforderlich. Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich. Sollte eine teilnehmende Person vor oder während einer Präsenzveranstaltung erkranken (ärztliches Attest erforderlich), kann sie die Veranstaltung oder einzelne Teile davon im Rahmen der nächsten angebotenen Präsenzveranstaltung nachholen, sofern für diese die Mindestteilnehmendenzahl erreicht ist und die maximale Teilnehmendenzahl nicht überschritten wird.
5.0 Absage von Seminaren und notwendige Programmänderungen
Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird MareIn die Teilnehmenden so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt werden, erstattet MareIn Ihnen umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von MareIn. Wird die Veranstaltung verschoben, erstattet MareIn die Teilnahmegebühren nur dann, wenn Sie an dem Ersatztermin nicht teilnehmen können und endgültig von der Veranstaltung Abstand nehmen.
6.0 Datenschutz
MareIn verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze. Details zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie zu Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung von MareIn; sie ist auf der Website von MareIn veröffentlicht und dort jederzeit einsehbar.
7.0 Teilnahmebescheinigungen
Über die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung stellt Ihnen MareIn eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese erhalten Sie nach Abschluss der Veranstaltung gesondert zugesandt oder direkt vor Ort persönlich ausgehändigt.
8.0 Sonstiges
MareIn bittet um Ihr Verständnis, dass während der Seminarzeiten der Aufenthalt im Seminarraum ausschließlich den angemeldeten Teilnehmenden vorbehalten ist. Die Anwesenheit von Begleitpersonen und Kindern ist während dieser Zeiten ausdrücklich ausgeschlossen.
Besondere Teilnahmebedingungen für Inhouse-Workshops
1.0 Anmeldung
MareIn bietet Inhouse-Workshops und Coachings bei Kunden vor Ort an. Sofern nicht im folgenden Teil abweichende Teilnahmebedingungen geregelt wurden, gelten für die Inhouse-Workshops und Coachings von MareIn die vorstehenden Teilnahmebedingungen. Für die Durchführung eines Inhouse-Workshops oder Coachings werden mit MareIn zuvor die Inhalte des Workshops bzw. des Coachings und das Angebot individuell abgestimmt. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn dieser durch MareIn mit einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurde.
2.0 Aufwendungen für Anreise, Abreise und Parken
Die Kosten von MareIn für An- und Abreise, Hotelübernachtung und Parkgebühren sowie sämtliche andere Aufwendungen, die MareIn aufgrund der Durchführung des Inhouse-Workshops oder Coachings beim Kunden vor Ort tätigt, sind von diesem zu tragen und werden durch MareIn im Vorfeld in Rechnung gestellt.
3.0 Stornierung / Änderung
Im Falle der Stornierung berechnet MareIn:
-
1–7 Tage vor der Veranstaltung: 100 %
-
8–14 Tage vor der Veranstaltung: 75 %
-
15–21 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
-
22–28 Tage vor der Veranstaltung: 25 %
-
29–35 Tage vor der Veranstaltung: 10 %
der Teilnahmegebühren bzw. des Honorars.
Über die in Rechnung gestellten Gebühren wird eine Gutschrift abzüglich der Stornierungsgebühren erteilt. Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind möglich, sofern sich der vereinbarte Leistungsinhalt hierdurch nicht verändert. Sollten mehrere Teilnehmende vor oder während des Workshops oder Projektes erkranken (mind. 50 % der Teilnehmenden; ärztliches Attest erforderlich), sodass von einer Durchführung des Workshops oder Coachings Abstand genommen werden soll, wird MareIn nach Maßgabe ihrer Kapazitäten einen Ersatztermin anbieten.
4.0 Absage von Seminaren und notwendige Programmänderungen
Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Im Fall einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird MareIn den Auftraggeber so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt werden, erstattet MareIn umgehend das bereits bezahlte Honorar, sofern dieses in Vorkasse gezahlt wurde. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von MareIn. Wird die Veranstaltung verschoben, wird das im Vorfeld gezahlte Honorar nicht erstattet.
MareIn im Mai 2026